Port of Entry (Einreisehäfen) sind spezielle Häfen, an denen internationale Schiffe in das kroatische Hoheitsgebiet einreisen und die erforderlichen Zoll- und Grenzkontrollen durchlaufen können. Diese Häfen sind offiziell von der kroatischen Regierung anerkannt und mit den notwendigen Behörden ausgestattet, um die Einreiseverfahren durchzuführen.
Die wichtigsten Hafenämter in Kroatien
Kroatien verfügt über zahlreiche Hafenämter entlang seiner Küste, die als Port of Entry fungieren. Einige der bedeutendsten sind:
- Rijeka
- Split
- Zadar
- Pula
- Sibenik
- Dubrovnik
- Zadar
Wichtige Informationen für Reisende
Wenn Sie mit einem Boot oder Schiff nach Kroatien einreisen möchten, ist es wichtig, die Einreisevorschriften zu beachten. Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Reisepass oder Personalausweis aller Passagiere und Besatzungsmitglieder
- z.T eine Crewliste
- Schiffsdokumente, Internationaler Bootsschein
- Nachweis über die Versicherung des Schiffes
- Ist der Eigentümer nicht an Bord? In diesem Fall muss der Skipper eine schriftliche Vollmacht vorlegen, die ihm die Nutzung des Bootes oder der Yacht erlaubt.
- Ein gültiges Visum, falls erforderlich
Nach der Einreise müssen Sie Ihr Boot bei der nächsten zuständigen Hafenbehörde registrieren und die Kurtaxe und die Schiffssicherheitsgebühren entrichten. Diese Anmeldung sollte innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise erfolgen.
Die Tourist-Tax können Sie hier online erledigen.
Einreiseformalitäten für Bootsurlauber in Kroatien
- Einreise auf dem Seeweg aus einem EU-Land
Wenn Sie mit Ihrem Boot aus einem EU-Land nach Kroatien einreisen, entfällt nach Beitritt Kroatiens zum Schengen Raum 2023, das bisher notwendige Einklarieren. Das Vorlegen der Crewliste beim Hafenkapitän ist zwar nicht mehr vorgeschrieben, wird jedoch weiterhin empfohlen (2023).
Kommen Sie beispielsweise aus Griechenland, Slowenien oder Italien, ist das formelle Einklarieren nicht mehr erforderlich, und auch das erste Anlaufen eines **Port of Entry** ist nicht mehr zwingend nötig. Allerdings muss der erste Hafen, den Sie anlaufen, über ein Hafenamt verfügen, damit die Schiffssicherheitsgebühren und die Kurtaxe beglichen werden kann.
- Einreise auf dem Seeweg aus einem Nicht-EU-Land
Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land (z.B. Albanien, Montenegro) nach Kroatien einreisen, müssen Sie zunächst einen **Port of Entry** anlaufen und dort beim Hafenamt einklarieren. Das Vorlegen der Crewliste beim Hafenkapitän ist in diesem Fall zwingend erforderlich. Auch bei der Ausreise aus Kroatien in ein Nicht-EU-Land muss das Ausklarieren bei einem **Port of Entry** erfolgen.
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